Partner als Börsenbetreiber

Nutzt dCLS als Settlement-Schicht im Großhandel und bietet Endunternehmen unter eigener Marke Wechseldienste an.

Was der Operator-Partner tut

Die Großhandelsebene des Netzwerks: Er bindet sich als Settlement-Infrastruktur an dCLS an und bedient gewerbliche Endkunden mit Umtausch und Zahlungen unter eigener Marke und eigenen Tarifen.

Bedient ein Kundennetz

Onboardet und betreut gewerbliche Endkunden unter eigener Marke — direkt oder über ein Netz von Vermittlern. Der Kunde arbeitet mit der vertrauten Oberfläche des Operators, nicht mit der Settlement-Infrastruktur.

Bündelt Anfragen

Sammelt die Umtauschanfragen der Kunden, legt einen Endkurs mit eigenem Aufschlag fest und reicht passende Instruktionen bei dCLS ein. Der Großhandelszugang zur Liquidität gilt pro Operator, nicht pro Einzelkunde.

Nutzt dCLS als Arbeitsinstrument

Die einzige Rolle, für die dCLS das wichtigste Arbeitsinstrument ist. Er wählt zwischen multilateralem Netting im gemeinsamen Fenster und einem direkten bilateralen Geschäft zum vereinbarten Kurs.

Verantwortet Produkt und Buchhaltung

Besitzt sein eigenes Produkt, seinen Support und seinen Settlement-Zyklus: Oberfläche, Tarife, Limits und Abstimmung seiner Aufzeichnungen mit den dCLS-Dienstdaten. On-Chain ist er als Direct Participant angebunden.

Wie der Settlement-Zyklus funktioniert

Von einer Kundenanfrage bis zum atomaren PvP-Tausch über dCLS. Die Gegenparteien des Geschäfts sind andere Operatoren und Liquiditätsanbieter.

Das Diagramm dient der Veranschaulichung und vereinfacht den tatsächlichen Ablauf.

1
Kundenanfragen
Gewerbliche Kunden reichen Umtausch- und Zahlungsanfragen beim Operator ein. Der Operator legt einen Endkurs mit Aufschlag fest und fixiert die Bedingungen für den Kunden.
2
Einreichung bei dCLS
Der Operator reicht als Direktteilnehmer passende Instruktionen bei dCLS ein — auf das gebündelte Volumen seines Kundennetzes statt pro Einzelanfrage.
3
Fenster oder Direktgeschäft
Das Settlement läuft entweder über multilaterales Netting im gemeinsamen Fenster oder als direktes bilaterales Geschäft zum vereinbarten Kurs mit einem Liquiditätsanbieter oder einem anderen Operator.
4
Gutschrift und Abstimmung
Der PvP-Tausch wird atomar abgewickelt — beide Seiten oder keine. Der Operator schreibt den Kunden das Ergebnis gut und stimmt seine eigenen Aufzeichnungen mit den dCLS-Dienstdaten ab.

Einnahmequellen

Die Einnahmen entstehen durch die Betreuung des eigenen Kundennetzes des Operators. Die Richtung der Einnahmen wird qualitativ beschrieben, ohne Sätze oder Aufschläge in Zahlen.

Kursaufschlag

Die Hauptquelle — der eigene Aufschlag des Operators auf den Umtauschkurs für den Endkunden, zusätzlich zum über dCLS erhaltenen Großhandelskurs.

Servicegebühr

Eine Gebühr für die Abwicklung des Geschäfts und des Settlement-Zyklus sowie wiederkehrende Zahlungen von regelmäßigen gewerblichen Kunden.

Anteil am Vermittlernetz

Einnahmen aus dem Volumen des eigenen Vermittler- und Partnernetzes des Operators, das unter der Marke des Operators mit Endkunden arbeitet.

Begleitende Dienste

Zusätzliche Dienste für Außenhandelskunden: Finanzierung, Absicherung, Treuhand, Garantien — zu den eigenen Tarifen des Operators.

Die Richtung der Einnahmen wird qualitativ dargestellt. Konkrete Bedingungen werden beim Partner-Onboarding vereinbart.

Rechtliche Grundlage

Was erforderlich ist

Eine Lizenz oder Registrierung für die Erbringung von Zahlungs- und Umtauschdiensten für Kunden in der Jurisdiktion des Operators. Der Operator prüft seine eigenen Endkunden (KYB/KYC) und übt die Devisenkontrolle über deren Operationen aus.

Aufteilung der Verantwortung

dCLS fungiert als technologische Settlement-Infrastruktur; Surelle/4pay besitzt keine eigene Lizenz. Die kundennahe Tätigkeit und die regulatorische Verantwortung liegen beim ansässigen Partner.

Einordnung

Der Operator verwaltet seine eigenen Limits und stimmt seine Aufzeichnungen mit den dCLS-Dienstdaten ab. Die genaue rechtliche Einordnung der Dienste wird beim Onboarding bestimmt und hängt von der Jurisdiktion ab.

Diese Informationen dienen ausschließlich zur Orientierung und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die konkrete rechtliche Einordnung wird beim KYB-Onboarding festgelegt und hängt von der Jurisdiktion ab.