Nimmt lokales Fiatgeld entgegen, gibt eine vollständig 1:1 gedeckte Settlement-Forderung aus und löst sie zum Nennwert ein. Hält die Reserven und führt das KYB der Teilnehmer durch.
Der Emittent ist der Settlement-Knoten für seine Währung: Er nimmt lokales Fiatgeld auf ein Korrespondenzkonto entgegen, gibt eine vollständig 1:1 gedeckte Settlement-Forderung aus und löst sie zum Nennwert ein. Die Reserven verbleiben in seiner Jurisdiktion.
Erhält von einem Teilnehmer lokale Währung auf das eigene Konto und hält sie mit 1:1-Deckung als Reserve. Das Fiatgeld verlässt die Jurisdiktion des Emittenten nicht und bleibt unter der lokalen Devisenkontrolle.
Für das erhaltene Fiatgeld gibt er eine Settlement-Forderung (Mint) mit 1:1-Deckung aus. Dies ist eine durch die Reserve besicherte Recheneinheit für das Settlement, kein eigenständiges Geldinstrument.
Auf Anforderung des Teilnehmers löst er die Settlement-Forderung ein (Burn) und gibt das Fiatgeld zum Nennwert aus der Reserve zurück. Die 1:1-Deckung bleibt zu jedem Zeitpunkt erhalten.
Führt das KYB und die Identifizierung der Teilnehmer nach eigenen AML- und Sanktions-Screening-Verfahren durch und bestätigt die Reservedeckung regelmäßig öffentlich (Proof of Reserve).
Der Arbeitszyklus des Emittenten: vom Eingang des Fiatgelds auf dem Korrespondenzkonto bis zur Rückgabe der Mittel aus der Reserve bei der Einlösung. Die 1:1-Deckung wird in jedem Schritt aufrechterhalten.
Das Diagramm dient der Veranschaulichung und vereinfacht den tatsächlichen Ablauf.
Der Settlement-Token wird durch eine zweistufige Formel beschrieben. Ebene A ist die grundlegende Settlement-Forderung gegen den Emittenten; Ebene C ist eine regulierte Form, sofern die Jurisdiktion eine solche vorsieht.
Die Basisebene: eine Settlement-Forderung gegen den Emittenten, 1:1 fiat-gedeckt und im Rahmen von KYB/B2B zum Nennwert einlösbar. Sie ist eine Recheneinheit für das Settlement innerhalb des Teilnehmernetzwerks, kein öffentlich zirkulierendes Geldinstrument.
Die zusätzliche Ebene: eine regulierte Form des Settlement-Tokens, sofern die Jurisdiktion des Emittenten eine solche vorsieht. Anwendbarkeit und genaue rechtliche Einordnung werden durch das lokale Recht bestimmt und beim Onboarding bestätigt.
Dieses Material dient ausschließlich zur Information und stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die Einordnung des Instruments richtet sich nach dem anwendbaren Recht der Jurisdiktion des Fonds.
Die Ökonomie der Rolle wird qualitativ beschrieben — die Richtung der Erträge in Worten, ohne Sätze, Gebühren oder Prozentangaben in Zahlen.
Die wirtschaftliche Hauptgrundlage der Rolle — Erträge aus der Anlage der entgegengenommenen Reserven innerhalb der für den Emittenten in seiner Jurisdiktion zulässigen Grenzen.
Eine Gebühr für die Ausgabe der Settlement-Forderung, wenn Fiatgeld von einem Teilnehmer eingeht.
Eine Gebühr für den Rückkauf und die Einlösung der Forderung, wenn das Fiatgeld zum Nennwert an den Teilnehmer zurückgegeben wird.
Erträge auf den vorübergehend freien Mitteln zwischen dem Eingang des Fiatgelds, der Ausgabe der Forderung und ihrer Einlösung.
Die Richtung der Erträge wird qualitativ dargestellt. Konkrete Bedingungen werden beim Partner-Onboarding vereinbart.
Eine Bank-, EMI- oder gleichwertige Lizenz — oder Registrierung — in der Jurisdiktion des Emittenten. Der Emittent hält Reserven mit 1:1-Deckung und führt eigene KYB-, AML- und Sanktions-Screening-Verfahren durch.
Surelle/4pay ist ein Technologieanbieter ohne eigene Lizenz. Die lizenzierte Tätigkeit und die regulatorische Verantwortung liegen beim ansässigen Emittenten.
Die genaue rechtliche Einordnung des Settlement-Tokens wird beim KYB-Onboarding bestimmt und hängt von der Jurisdiktion des Emittenten ab.
Diese Informationen dienen ausschließlich zur Orientierung und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die konkrete rechtliche Einordnung wird beim KYB-Onboarding festgelegt und hängt von der Jurisdiktion ab.