Ein grenzüberschreitend handelndes Unternehmen: empfängt die Vertragszahlung und lässt sich die lokale Währung über einen betreuenden Partner auszahlen.
Sie bleiben auf Ihrer Seite des Vertrags. Ein betreuender Partner übernimmt das Settlement, und Sie erhalten ein klares Ergebnis: Ihre Gegenpartei wird in ihrer eigenen Währung bezahlt.
Unterzeichnet den Außenhandelsvertrag und vereinbart Betrag, Währung und Zahlungsbedingungen mit der Gegenpartei — wie bei jedem gewöhnlichen Geschäft.
Übergibt den Zahlungsauftrag und die Vertragsunterlagen an den betreuenden Partner. Die Settlement-Mechanik wird Ihnen abgenommen.
Erhält den endgültigen Kurs und den fälligen Betrag bereits vor der Ausführung, ohne versteckte Aufschläge bei Zwischenschritten.
Meldet die Transaktion nach den Devisenkontrollvorschriften des eigenen Landes, mit den üblichen Vertragsunterlagen.
Die Warenseite läuft ihren eigenen Weg. Hier geht es nur um die Geldseite: von Ihrem Auftrag bis zur Gutschrift bei der Gegenpartei.
Das Diagramm dient der Veranschaulichung und vereinfacht den tatsächlichen Ablauf.
Das Unternehmen verdient nicht an der Teilnahme — es erhält einen praktischen Vorteil bei der Abwicklung seiner Verträge.
Die Zahlung an die Gegenpartei erfolgt innerhalb desselben Geschäftstags oder in Stunden statt nach tagelangem Warten.
Der endgültige Kurs ist im Voraus bekannt, ohne versteckte Aufschläge oder Überraschungen bei Zwischenschritten.
Weniger Zwischenhändler in der Settlement-Kette, und Währungen sind ohne den verpflichtenden Umweg über den Dollar verfügbar.
Eine Zahlung geht entweder vollständig oder gar nicht durch — keine hängengebliebenen, halb abgewickelten Geschäfte.
Dies sind Vorteile für den Teilnehmer, keine Einnahmequelle. Konkrete Betreuungsbedingungen werden mit dem Partner vereinbart.
Eine eigene Finanzlizenz ist nicht erforderlich. Das Unternehmen durchläuft bei seinem betreuenden Partner die übliche Identifizierung (KYC) — im selben Umfang wie bei jeder Devisendienstleistung.
Der betreuende Partner führt das Settlement unter seiner eigenen Lizenz aus. Beim Unternehmen verbleiben das Warengeschäft und die Meldung der Operation nach den Devisenkontrollvorschriften seiner Jurisdiktion.
Große Kunden können nach Vereinbarung mit dem Partner über eine eigene Firmen-Wallet direkt mit dem Settlement-Token arbeiten. Die genauen Bedingungen werden beim Onboarding festgelegt.
Diese Informationen dienen ausschließlich zur Orientierung und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die konkrete rechtliche Einordnung wird beim KYB-Onboarding festgelegt und hängt von der Jurisdiktion ab.