Tokenisierung

Tokenisierung von Vermögenswerten: einen Anteil verkaufen, ohne den Wert zu verkaufen

Gold, Immobilien und Infrastrukturschulden lassen sich schwer in Teilen verkaufen. Wir zeigen, was Tokenisierung bringt, wo ihre Grenzen liegen und was vor der Emission zu klären ist.

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Anlageklassen mit fertigen Verträgen

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Emissionsnetze: Ethereum und TRON

40+

Währungen für die Abwicklung von Geschäften

Welches Problem das löst

Nicht "Kapital über die Blockchain einwerben", sondern das konkrete Problem eines unteilbaren Vermögenswerts.

Der Wert lässt sich nicht in Teilen verkaufen

Ein Gebäude, eine Metallpartie oder ein Infrastrukturprojekt wird als Ganzes verkauft. Wer nur einen Teil des Werts benötigt, muss vollständig aussteigen.

Beteiligungen zirkulieren schlecht

Ein Gesellschaftsanteil oder Genossenschaftsanteil wird über Wochen übertragen, und den Käufer muss man selbst finden. Einen Sekundärhandel im üblichen Sinne gibt es nicht.

Abwicklung und Haltverzeichnis

Eigentümerverzeichnis, Ertragsauszahlungen, Veränderungen im Bestand — Arbeit, die beim Eigentümer liegt und mit der Zahl der Beteiligten wächst.

Was die Tokenisierung auf der Plattform bringt

Fertige Verträge für vier Anlageklassen und der Abwicklungsaufbau darum herum.

Ein Token auf den Vermögenswert

Gold, Immobilien, Infrastrukturschulden und bedingte Hinterlegung sind eigene Vertragstypen, jeder mit eigener Logik für Emission, Einlösung und Übertragungsbeschränkungen.

Das Haltverzeichnis führt sich selbst

Eigentümerbestand, Übertragungshistorie und aktuelle Anteile sind im Verwaltungsbereich und in der Kette sichtbar. Auszahlungen werden aus dem Verzeichnis berechnet, nicht aus einer Tabelle.

Übertragungsbeschränkungen

Ein Token darf nur an geprüfte Personen übertragen werden. Die Zulassungsregeln setzt der Betreiber, durchgesetzt werden sie vom Vertrag und nicht von einer Absprache.

Was vor der Emission zu klären ist

Zuerst und vor allem: womit der Token gedeckt ist und wer das bestätigt. Ein Gold-Token ohne unabhängigen Verwahrer und nachprüfbaren Bestand ist ein Versprechen des Emittenten, kein Anspruch auf Metall. Der Unterschied zeigt sich nicht bei der Emission, sondern bei der Einlösung — und er bestimmt, was Ihr Instrument rechtlich ist. Diese Antwort holt man beim Juristen ein, bevor man sie beim Techniker sucht.

Zweitens das Handelsregime. Ein frei handelbarer Token auf einen realen Vermögenswert fällt in den meisten Jurisdiktionen unter das Wertpapierrecht, mit allen Folgen für Offenlegung und Anlegerzulassung. Ein begrenzter Kreis geprüfter Halter ist der Weg, den fast alle gehen — und genau dafür gibt es die Übertragungsbeschränkung im Vertrag.

Drittens die Abwicklung. Die Tokenisierung löst die Frage des Anteils, nicht die des Geldes: der Käufer muss womit bezahlen und der Halter womit Ertrag erhalten. Hier verbindet sich der Token mit einem gewöhnlichen Zahlungsaufbau, und genau diese Verbindung unterscheidet ein funktionierendes Instrument von einer hübschen Demonstration.

Wie das im Verwaltungsbereich entsteht

Drei Einrichtungsassistenten. Der Betreiber durchläuft sie selbst — ohne Entwicklung.

1. Onboarding der Organisation

Organisation, Team und Tarif — die Basis, auf der der Token emittiert und Geschäfte abgewickelt werden.

2. Emission eines Vermögenstokens

Anlageklasse, Emissionsnetz, Deckungsparameter, Zulassungsregeln für Halter, Übertragungsbeschränkungen und das Einlösungsverfahren.

3. Processing einrichten

Annahme und Auszahlung für Geschäfte mit dem Token: der Käufer hat womit zu zahlen und der Halter womit Ertrag zu erhalten.

Führen Sie die Emission zuerst vollständig im Testnetz durch, samt Übertragung und Einlösung: Vertragsparameter lassen sich nach der Emission im Hauptnetz nicht immer ändern, manche gar nicht.

Emittieren Sie einen Token auf Ihren Vermögenswert

Registrieren Sie sich und führen Sie die Emission vollständig im Testnetz durch, samt Übertragung und Einlösung. Deckung und Handelsregime klären Sie vor dem Hauptnetz mit einem Juristen.

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