Wie Murabaha, Ijara und Sukuk nach AAOIFI-Standards funktionieren — und wie Sie diese per API in Ihr Fintech oder Ihre Neobank integrieren.
AAOIFI-konforme Produktstrukturen
Märkte für islamische Finanzen
kein proprietäres SDK
Islamische Finanzen basieren auf drei Verboten, die die Struktur jedes Produkts bestimmen.
Islamische Finanzen verbieten die Erhebung und den Empfang von Zinsen. Gewinn wird durch Handel, Eigentum an Vermögenswerten oder Gewinnbeteiligung erzielt — nicht durch Geldverleih.
Verträge müssen klare Bedingungen, definierte Waren/Dienstleistungen und vorhersehbare Ergebnisse haben. Mehrdeutigkeit, Spekulation und übermäßiges Risiko sind verboten.
Jede Finanztransaktion muss an einen realen zugrunde liegenden Vermögenswert oder eine Dienstleistung gebunden sein. Rein spekulative Produkte sind ausgeschlossen.
Drei nach AAOIFI-Standards zertifizierte Produktstrukturen, bereit zur Integration.
Die Bank kauft einen Vermögenswert und verkauft ihn mit einem vorab vereinbarten Aufschlag an den Kunden. Ideal für Konsumgüter, Immobilien oder Handelsfinanzierung. Die Gewinnmarge wird im Voraus offengelegt.
Vermögenswertbasiertes Leasing: Das Institut behält das Eigentum, der Kunde zahlt regelmäßige Miete. Wird für Ausrüstung, Fahrzeuge und Immobilien genutzt.
Schariakonforme Zertifikate, die anteiliges Eigentum an einem Pool zugrunde liegender Vermögenswerte darstellen. Geeignet für institutionelle Kapitalbeschaffung.
Vom API-Schlüssel zur Live-Murabaha-Transaktion in vier Schritten.
Vorkonfigurierte Compliance-Regeln für die wichtigsten Jurisdiktionen islamischer Finanzen.
Saudi-Arabien (SAMA), VAE (CBUAE), Katar (QCB), Kuwait (CBK), Bahrain (CBB). Vollständige AAOIFI-Konformität, arabische Sprachunterstützung und Währungen SAR, AED, QAR, KWD, BHD.
Malaysia (BNM), Indonesien (OJK), Brunei (AMBD). BNM Islamic Financial Services Framework, Ringgit- und Rupiah-Unterstützung.
Pakistan (SBP Islamic Banking), Bangladesch (BB), Türkei (BDDK Participation Banks). Lokale Zahlungssysteme: Raast, NIFT, IBFT.
Ägypten (CBE Islamic Banking), Marokko (BAM Participative Finance), Tunesien. Arabische UI/UX, EGP/MAD/TND-Unterstützung.
Islamische Finanzen in Großbritannien (FCA), Deutschland (BaFin), Luxemburger Sukuk-Hub. EUR-denominierte islamische Produkte für europäische muslimische Gemeinschaften.
Verbinden Sie eigene Scharia-Aufsichtsrat-Zertifizierungen. Konfigurieren Sie Fatwa-Referenzen, Gewinnberechnungsmethoden und Berichtsformate für jede Jurisdiktion.
Der Markt für islamische Finanzen wird auf über 4 Billionen Dollar geschätzt und wächst jährlich um 10–12%. Dabei hinkt die Digitalisierung in diesem Sektor den konventionellen Finanzen deutlich hinterher: Die meisten islamischen Banken arbeiten mit veralteten Kernbankensystemen ohne vollwertige API. Für Fintech-Unternehmen entsteht so ein einzigartiges Zeitfenster — schariakonforme Produkte in einer modernen digitalen Hülle anzubieten.
Die zentrale Herausforderung islamischer Finanzen sind nicht die religiösen Beschränkungen, sondern ihre technische Umsetzung. Murabaha erfordert Zwei-Phasen-Transaktionen (die Bank kauft den Vermögenswert, dann verkauft sie ihn an den Kunden), Ijara erfordert die Nachverfolgung von Eigentum und Mietzahlungen, und Sukuk erfordert die anteilige Gewinnverteilung unter den Inhabern. 4Pay.online unterstützt all diese Modelle über eine Standard-REST-API.
Ein zusätzlicher Vorteil ist die Multiregionalität. AAOIFI- und Scharia-Board-Standards unterscheiden sich zwischen GCC, Südostasien und Europa. Die Plattform ermöglicht es, Compliance-Regeln für jeden Markt separat zu konfigurieren und so die Einhaltung lokaler Anforderungen ohne Duplizierung der Infrastruktur sicherzustellen.
Vier Einrichtungsassistenten. Der Betreiber führt sie selbst aus — ohne Entwicklung.
Verfügbare Produkte, Regulierungsregime und Voraussetzung des Scharia-Rats.
Rechtsraum und Aufsicht, Zusammensetzung des Scharia-Rats, Produktumfang — Murabaha, Ijara, Musharaka, Mudaraba, Wakalah, Sukuk, Zakat — Aufschlag statt Darlehenszins, Höchstlaufzeit und Umgang mit Verzug.
Einlageanteile der Parteien, Gewinnverteilung nach Vereinbarung und Verlust streng nach Anteilen — und bei der abnehmenden Form ein monatlicher Rückkaufplan.
Stiftungskapital, Begünstigte mit Anteilen, Treuhänder und Dokumente: die Errichtung ist unumkehrbar und wird durch erneute Eingabe des Betrags bestätigt.
Was bei Verzug eingezogen wird, darf kein Ertrag des Betreibers sein: der Assistent legt entweder den Verzicht auf Belastungen oder die Abführung an wohltätige Zwecke fest.
Registrieren Sie sich und durchlaufen Sie den Assistenten für islamisches Banking selbst: Jurisdiktion und Aufsicht, Schari'a-Board, Produkte in islamischer Terminologie. Zusammensetzung des Boards und seine Gutachten stimmen Sie mit Ihren eigenen Gelehrten ab.
Jetzt starten