Islamische Finanzen

Islamische Finanzen per API: schariakonforme Produkte

Wie Murabaha, Ijara und Sukuk nach AAOIFI-Standards funktionieren — und wie Sie diese per API in Ihr Fintech oder Ihre Neobank integrieren.

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AAOIFI-konforme Produktstrukturen

30+

Märkte für islamische Finanzen

API-first

kein proprietäres SDK

Schariakonforme Finanzen: Kernprinzipien

Islamische Finanzen basieren auf drei Verboten, die die Struktur jedes Produkts bestimmen.

Kein Riba (Zinsen)

Islamische Finanzen verbieten die Erhebung und den Empfang von Zinsen. Gewinn wird durch Handel, Eigentum an Vermögenswerten oder Gewinnbeteiligung erzielt — nicht durch Geldverleih.

Kein Gharar (Unsicherheit)

Verträge müssen klare Bedingungen, definierte Waren/Dienstleistungen und vorhersehbare Ergebnisse haben. Mehrdeutigkeit, Spekulation und übermäßiges Risiko sind verboten.

Vermögenswertbasiert

Jede Finanztransaktion muss an einen realen zugrunde liegenden Vermögenswert oder eine Dienstleistung gebunden sein. Rein spekulative Produkte sind ausgeschlossen.

AAOIFI-konforme Produkte per API

Drei nach AAOIFI-Standards zertifizierte Produktstrukturen, bereit zur Integration.

Murabaha (Kauf mit Aufschlag)

Die Bank kauft einen Vermögenswert und verkauft ihn mit einem vorab vereinbarten Aufschlag an den Kunden. Ideal für Konsumgüter, Immobilien oder Handelsfinanzierung. Die Gewinnmarge wird im Voraus offengelegt.

Ijara (Leasing)

Vermögenswertbasiertes Leasing: Das Institut behält das Eigentum, der Kunde zahlt regelmäßige Miete. Wird für Ausrüstung, Fahrzeuge und Immobilien genutzt.

Sukuk (islamische Anleihen)

Schariakonforme Zertifikate, die anteiliges Eigentum an einem Pool zugrunde liegender Vermögenswerte darstellen. Geeignet für institutionelle Kapitalbeschaffung.

So integrieren Sie islamische Finanzprodukte

Vom API-Schlüssel zur Live-Murabaha-Transaktion in vier Schritten.

1
Konfiguration des Islamic-Finance-Moduls
Aktivieren Sie das Islamic-Finance-Modul in der Admin Console. Geben Sie die Daten Ihres Scharia-Aufsichtsrats, die AAOIFI-Zertifizierungsreferenz und Standardregeln (Aufschlagsspannen, Leasingbedingungen) ein.
2
Produktparameter definieren
Definieren Sie für jeden Produkttyp Vermögenswert-Kategorien, Min-/Max-Werte, Gewinnratenbereiche und Rückzahlungspläne. Alle Parameter werden mit vollständigem Audit-Trail gespeichert.
3
Partnerintegration
Ihre Händler (islamische Banken, Fintechs, Neobanken) rufen eine Standard-REST-API auf. POST /islamic/murabaha mit Vermögenswert-Details, Kosten, Aufschlag und Zeitplan. Die Plattform berechnet Raten und generiert einen schariakonformen Vertrag.
4
Compliance & Berichtswesen
Jede Transaktion erzeugt einen AAOIFI-konformen Audit-Trail. Ein integriertes Zakat-Berechnungsmodul steht für anwendbare Produkte bereit. Regulatorischer Berichtsexport für GCC-, Malaysia-, Pakistan- und Türkei-Märkte.

Unterstützte Märkte für islamische Finanzen

Vorkonfigurierte Compliance-Regeln für die wichtigsten Jurisdiktionen islamischer Finanzen.

GCC-Region

Saudi-Arabien (SAMA), VAE (CBUAE), Katar (QCB), Kuwait (CBK), Bahrain (CBB). Vollständige AAOIFI-Konformität, arabische Sprachunterstützung und Währungen SAR, AED, QAR, KWD, BHD.

Südostasien

Malaysia (BNM), Indonesien (OJK), Brunei (AMBD). BNM Islamic Financial Services Framework, Ringgit- und Rupiah-Unterstützung.

Südasien & Türkei

Pakistan (SBP Islamic Banking), Bangladesch (BB), Türkei (BDDK Participation Banks). Lokale Zahlungssysteme: Raast, NIFT, IBFT.

Nordafrika

Ägypten (CBE Islamic Banking), Marokko (BAM Participative Finance), Tunesien. Arabische UI/UX, EGP/MAD/TND-Unterstützung.

Europa (islamische Fenster)

Islamische Finanzen in Großbritannien (FCA), Deutschland (BaFin), Luxemburger Sukuk-Hub. EUR-denominierte islamische Produkte für europäische muslimische Gemeinschaften.

Andere Jurisdiktionen

Verbinden Sie eigene Scharia-Aufsichtsrat-Zertifizierungen. Konfigurieren Sie Fatwa-Referenzen, Gewinnberechnungsmethoden und Berichtsformate für jede Jurisdiktion.

Islamische Finanzen im digitalen Zeitalter

Der Markt für islamische Finanzen wird auf über 4 Billionen Dollar geschätzt und wächst jährlich um 10–12%. Dabei hinkt die Digitalisierung in diesem Sektor den konventionellen Finanzen deutlich hinterher: Die meisten islamischen Banken arbeiten mit veralteten Kernbankensystemen ohne vollwertige API. Für Fintech-Unternehmen entsteht so ein einzigartiges Zeitfenster — schariakonforme Produkte in einer modernen digitalen Hülle anzubieten.

Die zentrale Herausforderung islamischer Finanzen sind nicht die religiösen Beschränkungen, sondern ihre technische Umsetzung. Murabaha erfordert Zwei-Phasen-Transaktionen (die Bank kauft den Vermögenswert, dann verkauft sie ihn an den Kunden), Ijara erfordert die Nachverfolgung von Eigentum und Mietzahlungen, und Sukuk erfordert die anteilige Gewinnverteilung unter den Inhabern. 4Pay.online unterstützt all diese Modelle über eine Standard-REST-API.

Ein zusätzlicher Vorteil ist die Multiregionalität. AAOIFI- und Scharia-Board-Standards unterscheiden sich zwischen GCC, Südostasien und Europa. Die Plattform ermöglicht es, Compliance-Regeln für jeden Markt separat zu konfigurieren und so die Einhaltung lokaler Anforderungen ohne Duplizierung der Infrastruktur sicherzustellen.

So wird es in der Konsole zusammengestellt

Vier Einrichtungsassistenten. Der Betreiber führt sie selbst aus — ohne Entwicklung.

1. Onboarding des Emittentenpartners

Verfügbare Produkte, Regulierungsregime und Voraussetzung des Scharia-Rats.

2. Start des Islamic Banking

Rechtsraum und Aufsicht, Zusammensetzung des Scharia-Rats, Produktumfang — Murabaha, Ijara, Musharaka, Mudaraba, Wakalah, Sukuk, Zakat — Aufschlag statt Darlehenszins, Höchstlaufzeit und Umgang mit Verzug.

3. Musharaka-Vertrag

Einlageanteile der Parteien, Gewinnverteilung nach Vereinbarung und Verlust streng nach Anteilen — und bei der abnehmenden Form ein monatlicher Rückkaufplan.

4. Errichtung eines Waqf

Stiftungskapital, Begünstigte mit Anteilen, Treuhänder und Dokumente: die Errichtung ist unumkehrbar und wird durch erneute Eingabe des Betrags bestätigt.

Was bei Verzug eingezogen wird, darf kein Ertrag des Betreibers sein: der Assistent legt entweder den Verzicht auf Belastungen oder die Abführung an wohltätige Zwecke fest.

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